Öffentliche Bekanntmachung - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Schwarzenbach-Hotel, Talsperre"
Der Gemeinderat Forbach hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 über den Entwurf des Bebauungsplans „Schwarzenbach-Hotel, Talsperre“ in der Fassung vom 14.07.2025 sowie über die während der frühzeitigen Beteiligung dazu eingegangenen Stellungnahmen beraten und beschlossen.
Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Schwarzenbach-Hotel, Talsperre“ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird hiermit bekannt gemacht.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros ISR aus 42781 Haan maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung ist nachstehend abruf- und einsehbar. Weiterhin sind die Unterlagen im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https:\\www.uvp-verbund.de\Kartendienst abruf- und einsehbar. Zusätzlich sind die oben genannten Bebauungsplanunterlagen bei der Gemeinde Forbach, Landstraße 27, 76596 Forbach, Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einzusehen.Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: Der Umweltbericht mit Informationen über die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser / Grundwasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie und Kultur- und Sachgüter. Er ist gesonderter Teil der Begründung. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Gutachten
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gwunsch@forbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Forbach, 04.09.2025
gez. Stiebler, Bürgermeister
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24029 20250826 ABW TÖB 3 1 und 4 1.docx (129 KB) | 11.09.2025 | 129 KB | |
24029 20250826 BEG.docx (3,9 MB) | 11.09.2025 | 3,9 MB | |
24029 20250826 BP (740 KB) | 11.09.2025 | 740 KB | |
24029 20250826 TF.docx (34 KB) | 11.09.2025 | 34 KB | |
24029 20250826 UB BP .docx (287 KB) | 11.09.2025 | 287 KB | |
Ausnahme-§45 Schwarzenbach-Hotel Forbach (4,2 MB) | 11.09.2025 | 4,2 MB | |
Erschließungskonzeption gesamt (7,3 MB) | 11.09.2025 | 7,3 MB | |
Fauna-saP Schwarzenbach-Hotel Forbach 2025-08-14 (7,3 MB) | 11.09.2025 | 7,3 MB | |
Forbach Schwarzenbachhotel EAB 2025-06-23 (3,3 MB) | 11.09.2025 | 3,3 MB | |
G01 Hotel Forbach 25.03.2025 mA (8,8 MB) | 11.09.2025 | 8,8 MB |