Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Forbach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.forbach.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
- Videos
Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten. - Bilder
Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine beschreibenden Alternativtexte zugeordnet wurden. - PDF-Dateien
Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden. - Einbettungen und Links
In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Elemente von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17. November 2020 im Zuge einer Selbstbewertung erstellt.
Rückmeldung und Kontaktstelle
Sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, teilen Sie uns dies doch bitte mit.
Gerne erhalten Sie auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter
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Durchsetzungsverfahren
Falls weiterer Klärungsbedarf besteht, Sie keine oder keine zeitnahe Rückmeldung erhalten bzw. die erhaltene Rückmeldung keine Klärung oder Abhilfe schafft, können Sie sich an die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Diese können Sie wie folgt erreichen:
- Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Simone Fischer
Telefon: 0711/2793358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2793360
Telefon: 0711/2793366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de - Beauftragte des Landkreis Rastatt für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Petra Mumbach
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon: 07222/3812126
Fax: 07222/3812199
p.mumbach@landkreis-rastatt.de