Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Forbach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.forbach.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Videos
    Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.
  • Bilder
    Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine beschreibenden Alternativtexte zugeordnet wurden.
  • PDF-Dateien
    Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.
  • Einbettungen und Links
    In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Elemente von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. November 2020 im Zuge einer Selbstbewertung erstellt.

Rückmeldung und Kontaktstelle

Sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, teilen Sie uns dies doch bitte mit.
Gerne erhalten Sie auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte.

Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter

Gemeinde Forbach
Landstraße 27
76596 Forbach
Telefon (0 72 28) 39-0
Fax (0 72 28) 39-80

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Durchsetzungsverfahren

Falls weiterer Klärungsbedarf besteht, Sie keine oder keine zeitnahe Rückmeldung erhalten bzw. die erhaltene Rückmeldung keine Klärung oder Abhilfe schafft, können Sie sich an die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Diese können Sie wie folgt erreichen:

  • Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Simone Fischer
    Telefon: 0711/2793358

    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711/2793360
    Telefon: 0711/2793366
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
  • Beauftragte des Landkreis Rastatt für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    Petra Mumbach
    Am Schlossplatz 5
    76437 Rastatt
    Telefon: 07222/3812126
    Fax: 07222/3812199
    p.mumbach@landkreis-rastatt.de