Windkraftnutzung auf gemeindeeigenen Flächen
Der Gemeinderat Forbach sprach sich in der Sitzung am 20.09.2022 mit einem Grundsatzbeschluss einstimmig dafür aus, Teilflächen im Gemeindewald Distrikt IV am Lachsberg für die Errichtung von Windkraftanlagen anzubieten.
Für die Flächen soll ein Interessensbekundungsverfahren für die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt werden. Zur Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens wird ein entsprechender Beratungsauftrag an die GT-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg erteilt. Die GT-Service wird zunächst Wertungskriterien und deren Gewichtung im Verfahren erarbeiten. Diese werden im nächsten Schritt vom Gemeinderat als Ausschreibungsgrundlage beschlossen.
Denkbar sind maximal 4 bis 5 Windkraftanlagen, die vornehmlich auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden könnten. Die vorgesehenen Flächen am Lachsberg können auch nach den aktuellen Planvorgaben der Landesregierung für den Baubau zur Verfügung gestellt werden, da es sich nicht um Ausschlussflächen handelt.