Neubürgerinfo


Mit einem Umzug sind viele Formalitäten verbunden. Mit der nachstehenden Liste möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben, mit denen Ihnen das Einleben in Ihrem neuen Wohnort hoffentlich leichter fällt.

Anmeldung Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Meldeamt Ihres neuen Wohnsitzes anmelden. Eine Abmeldung am alten Wohnsitz ist in der Regel nicht notwendig. Dieser erhält automatisch eine Mitteilung über die Wohnsitzänderung.

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Ausweispapiere Nach einer Adressänderung müssen Ihre Ausweispapiere aktualisiert werden. Bringen Sie diese am besten zur Anmeldung mit.
Fahrzeugummeldung Wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeugs sind, müssen nach einem Umzug die Adressdaten in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden. Zuständig dafür ist die Zulassungsstelle des Landratsamtes Rastatt.

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Müllentsorgung Zuständig für die Abfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Rastatt. Sie sind verpflichtet Ihren anfallenden Müll im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwangs über die Abfallentsorgung des Landkreis Rastatt entsorgen zu lassen. Dafür müssen Sie die Entsorgung beim Abfallwirtschaftsbetrieb anmelden.

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Finanzamt Das zuständige Finanzamt für Forbach befindet sich in Rastatt.

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Gewerbeanmeldung Wenn Sie mit dem Umzug Ihren Betriebssitz verlagern, müssen Sie dies entsprechend melden. Bei Umzug innerhalb der Gemeinde ist eine Ummeldung notwendig. Bei Zuzug von außerhalb müssen Sie Ihren Betrieb am bisherigen Standort abmelden und am aktuellen Standort neu anmelden.

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Wasser/Abwasser Dienstleister im Bereich Wasser und Abwasser ist die Gemeinde Forbach. Die Gebührenabrechnung erfolgt mit dem Grundstückseigentümer. Bei einem Eigentümerwechsel im Rahmen des Umzugs sind der Zählerstand sowie die Adressdaten des neuen Eigentümers bei der Gemeindekasse zu melden.
Strom, Gas Für die Strom- und gegebenenfalls Gasversorgung müssen Sie einen Lieferungsvertrag mit einem frei wählbaren privaten Anbieter abschließen.
Amtsblatt und Tageszeitungen Das offizielle Mitteilungsblatt der Gemeinde Forbach sind die Forbacher Nachrichten. Das Mitteilungsblatt kann über den herausgebenden Verlag abonniert werden.

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Die gängigsten Tageszeitungen in Forbach sind das Badische Tagblatt und die Badischen Neuesten Nachrichten.
Kindergärten und Schulen In der Gemeinde Forbach gibt es drei Kindergärten. Die Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Kindergarten.

Ebenfalls besteht in Forbach ein Grundschulangebot in der Klingenbachschule. Weiterführende Schulen befinden sich in den umliegenden Städten und Gemeinden.
Telefon, Internet, Fernsehen Bitte erkundigen Sie sich beim privaten Anbieter Ihrer Wahl, welche Leistungen an Ihrer Adresse verfügbar sind.
Die Gemeinde Forbach ist derzeit noch nicht flächendeckend mit Highspeed-Internet versorgt, dies gilt auch für Angebote des Mobilfunks. Die Netzabdeckung kann je nach Anbieter variieren.
Klassisches Kabelfernsehen ist nicht verfügbar. Alternativ stehen Fernsehen über Satellit oder gegebenenfalls Internet zur Verfügung.
Post Bitte beschriften Sie an Ihrer neuen Wohnadresse Ihren Briefkasten, damit Ihre Post Sie auch erreichen kann. Es kann empfehlenswert sein einen Nachsendeauftrag an der alten Adresse einzurichten.
Hund Als Hundebesitzer müssen Sie bei Zuzug Ihr Tier in der Gemeindekasse zur Hundesteuer anmelden.
ÖPNV Die Gemeinde Forbach mit ihren Ortsteilen liegt im Verbundgebiet des Karlsruher Verkehrsverbundes. Dort erhalten Sie Monats- und Jahreskarten für Fahrten im Verbundgebiet.
Der Bahnhof Forbach ist gleichzeitig Endpunkt der Verkehrsgemeinschaft Freudenstadt für Fahrten in diese Richtung. Fahrkarten der vgf erhalten Sie am Automaten am Bahnhof.
Handel & Gewerbe Übersicht über örtliche Gewerbetreibende und Dienstleister.

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Vereine In Forbach gibt es eine Vielzahl an Vereinen. Der ideale Ort um gemeinsam Freizeit zu gestalten und am neuen Wohnort Anschluss zu finden.

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Checkliste zum Umzug Weitere Informationen