Ruhezeiten beachten
Wenn es lange hell ist und die Temperaturen tagsüber hoch, werden viele Haus- und Gartenarbeiten in die kühleren Abendstunden verschoben. Leider kollidiert dies manchmal mit den gesetzlichen Ruhezeiten.
Jedem ist sicher die allgemeine Nachtruhe ein Begriff: Zwischen 22.00 und 6.00 Uhr sind alle Arten von Geräuschen, die störend wirken können, herunterzufahren. Daneben gibt es aber gerade für Maschinen und Geräte aller Art weitere Einschränkungen, die durch die Immissionsschutzverordnung geregelt sind. Zulässige Betriebszeiten für alle Maschinen, wie z.B. auch Rasenmäher, Häcksler oder Bohrmaschinen liegen werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr. Davor und danach und auch an Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz aufgrund der Störungen für Dritte verboten. Besonders laute Geräte, wie Freischneider, Grastrimmer und Laubsauger/-bläser dürfen darüber hinaus auch in den Zeiten von 7-9 Uhr, 13-15 Uhr und 17-20 Uhr nicht mehr betrieben werden. In Mehrparteienhäusern sind ggf. noch weitergehende Regelungen in der Hausordnung o.ä. zu berücksichtigen.
Wir bitten um Beachtung!