Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 29.07.2025 folgende Satzung beschlossen:
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Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS) vom 07.05.2025
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 29.07.2025 folgende Satzung beschlossen:
1. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 07.05.2025, veröffentlicht auf der Homepage der Gemeinde Forbach am 26.05.2025, wird wie folgt geändert:
Der § 2 erhält eine neue Fassung
§ 2
Steuerschuldner
(1) unverändert
(2) unverändert
(3) wird ersatzlos gestrichen
(4) unverändert
(5) unverändert
(6) unverändert
2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Forbach, den 30. Juli 2025
Der Bürgermeister
Robert Stiebler