Öffentliche Bekanntmachung der Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung

Logo der Gemeinde Forbach

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 29.07.2025 folgende Satzung beschlossen:

Die nachfolgende Textform dient der besseren Lesbarkeit. Es gilt der Wortlaut des anhängenden pdf-Dokuments.

Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS) vom 07.05.2025

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 Nr. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 29.07.2025 folgende Satzung beschlossen:

1. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 07.05.2025, veröffentlicht auf der Homepage der Gemeinde Forbach am 26.05.2025, wird wie folgt geändert:


Der § 2 erhält eine neue Fassung

§ 2
Steuerschuldner

(1) unverändert
(2) unverändert
(3) wird ersatzlos gestrichen
(4) unverändert
(5) unverändert
(6) unverändert

2. Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2025 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Forbach, den 30. Juli 2025

Der Bürgermeister
Robert Stiebler