Hornisgrinde-Wolf

Symbolbild Wolf

Gemeinde ist nicht der richtige Ansprechpartner in der Entnahme-Diskussion.

Die Gemeinde Forbach erreicht derzeit eine Vielzahl von Anfragen, Schreiben und Anrufen zum Thema Wolf und der vom Land Baden-Württemberg erteilten Abschussfreigabe.

Hierzu möchten wir klarstellen, dass die Gemeinde Forbach für Entscheidungen, Genehmigungen oder Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wolf nicht zuständig ist.
Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie den nachgeordneten Fachbehörden des Landes.

Die Entscheidung über eine Abschussfreigabe wurde vom Land Baden-Württemberg getroffen. Die Gemeinde Forbach hat darauf keinen Einfluss und ist weder in das Verfahren eingebunden noch für dessen Umsetzung verantwortlich.

Wir bitten daher, sich mit Fragen, Stellungnahmen oder Anliegen direkt an das Umweltministerium des Landes Baden-Württemberg zu wenden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.