Zweiter offener Brief an das Klinikum Mittelbaden

Frontansicht des ehem. Krankenhaus Forbach

Die Gemeinde Forbach wendet sich wegen der Schließung der Kurzzeitpflege und des geplanten Verkaufs des Gebäudes erneut an das Klinikum Mittelbaden

Sehr geehrte Herren Geschäftsführer,
sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrates,
sehr geehrte Mitglieder des Kreistages,

wir beziehen uns auf unseren Offenen Brief vom 04.08.2025 und das Antwortschreiben von Ihnen, Herr Brenneisen, vom 02.10.2025.
Der Forbacher Gemeinderat wertet es als positives Signal, wenn Sie, Herr Brenneisen, schreiben, dass Sie unsere „Bedenken und Argumente sehr ernst nehmen“. Daher möchten wir nochmals betonen, dass wir an einem konstruktiven Dialog sehr interessiert sind.

Nachdem wir nach knapp zwei Monaten Wartezeit eine schriftliche Antwort auf unseren offenen Brief vom 4. August 2025 erhalten haben, können Sie unsere Enttäuschung bezüglich des Inhalts Ihrer Antwort hoffentlich nachvollziehen. Noch immer steht die von uns nachdrücklich geforderte „transparente Präsentation der finanziellen Situation des Forbacher Klinikums“ durch das KMB aus. Es bleibt weiterhin völlig unklar, welchen Anteil die Forbacher Klinik mit ihren Einrichtungen inklusive Drittnutzern zum aktuellen negativen Betriebsergebnis des KMB beiträgt.
 
Sie schreiben selbst, dass „das Kurzzeitpflegeangebot in Forbach mit seinen knapp 30 Plätzen gut ausgelastet ist“. Das bestätigt unsere Wahrnehmung. Da uns bisher von Ihnen kein exaktes Zahlenwerk vorgelegt wurde, waren wir gezwungen, uns bestmöglich und überschlägig mit der finanziellen Situation des Standorts Forbach auseinanderzusetzen. Nach unserer Auffassung kann das von Ihnen angesprochene jährliche Defizit des Forbacher Klinikums kein ernsthaft nennenswerter Faktor zum gesamten negativen Betriebsergebnis des KMB des laufenden Geschäftsjahres in einer Größenordnung von derzeit zu erwartenden 16 Mio. € sein.

Insofern sind die von Ihnen in einem „Hauruck-Verfahren“ für den Forbacher Klinikstandort angedachten Maßnahmen unwirksam, um dieses negative Betriebsergebnis schnell in den Griff zu bekommen. Fakt ist: Die aktuelle finanzielle Schieflage des KMB wird nicht in Forbach erwirtschaftet! 

Demgemäß, und unter Betrachtung der Tatsache, dass die Übergangsfrist für die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) für den Standort Forbach derzeit bis 2030 gilt, besteht keinerlei Eilbedürftigkeit. Sie schreiben, dass „für den reinen Betrieb der Kurzzeitpflege aufgrund der Regelung der LHeimBauVO Investitionen für Umbaumaßnahmen erforderlich seien“ – hier wäre die Bitte, diese auch konkret aufzuführen. Zur LHeimBauVO: Bekanntlich finden bereits am 8. März 2026 in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. In Bezug auf die LHeimBauVO gehen die Meinungen auch innerhalb der Landtagsfraktionen weit auseinander. Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine künftige Landesregierung die Regelungen der LHeimBauVO anders als die derzeitig Verantwortlichen wertet. Da hier ein massiver Schaden und Verlust der Versorgungssicherheit durch das Festhalten an dieser Verordnung zu erwarten ist, wäre eine Korrektur der Entscheidungsträger keine Überraschung. Wäre es nicht alleine aus diesem Grund sinnvoll, nicht vorschnell zu handeln?

Weiter führen Sie aus, dass „unsere oberste Priorität die verlässliche, hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung bleibt“. Exakt darauf haben auch die Bürgerinnen und Bürger in der „peripheren Lage“ im mittleren Murgtal einen Anspruch. Gemäß einer entsprechenden Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg (RDG) vom 25.07.2024 muss ein Retter künftig in 95 Prozent der Notfälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort eintreffen. Nachdem das KMB auch den Standort Bühl schließt, halten wir es für ausgeschlossen, dass diese gesetzlichen Verpflichtungen des RDG im mittleren Murgtal, auch unter Berücksichtigung der sogenannten „alten Ortsteile“ und dem Freizeitverkehr am Wochenende, eingehalten werden können. Mit Hinblick auf das geplante
Zentralklinikum ist bereits jetzt bekannt, dass eine Außenstelle zur Notfallversorgung in Forbach unumgänglich ist, um nicht nur die von Ihnen angesprochene Qualität, sondern auch Quantität stemmen zu können. Das Klinikum Forbach verfügt dank der zahlreichen Investitionen der vergangenen Jahre über eine sehr gute Gebäudeinfrastruktur und ist hervorragend geeignet, künftig eine strategische Schlüsselfunktion zu übernehmen. Diesen Umstand außer Acht zu lassen, kann für den Landkreis weitere teure und unnötige Schritte nach sich ziehen. Bei der Umsetzung des Zentralklinikums muss diese Thematik ein fester Bestandteil der Planung sein.

Der Gemeinderat Forbach appelliert an die Entscheidungsträger daher nachdrücklich, auf die Forderung aus dem Schreiben vom 4.08.2025 einzugehen und sämtliche Entscheidungen rund um den Klinikstandort Forbach im Kreistag bzw. Aufsichtsrat bis auf Weiteres auszusetzen. Geben Sie uns gemeinsam Zeit, um in den nächsten Monaten auf transparenter Basis die Situation näher zu erörtern und ein zufriedenstellendes Ergebnis – sowohl medizinisch, betriebswirtschaftlich als auch zukunftsorientiert – zu erarbeiten. Wir laden die Geschäftsführung des KMB und alle am Prozess Beteiligten ausdrücklich zum gemeinsamen Dialog ein. Gerne nehmen wir Ihr Angebot an und würden es begrüßen, wenn der medizinische Geschäftsführer, Herr PD. Dr. Iber, noch in diesem Jahr einer hiermit ausgesprochenen Einladung zum Austausch mit dem Gemeinderat folgt.
Wir gehen davon aus, dass in diesem Zug auch spätestens bis dorthin ein vollständiges Zahlenwerk, auch zur Vorbereitung, zur Verfügung steht.

Mit freundlichen Grüßen aus Forbach
Robert Stiebler
Bürgermeister

Der Gemeinderat Forbach:
Frau Gemeinderätin Tassja Barth
Herr Gemeinderat Marius Debelt
Herr Gemeinderat Bernd Frey
Herr Gemeinderat Thomas Fritz
Herr Gemeinderat Björn Gaiser
Frau Gemeinderätin Nicole Knittel
Herr Gemeinderat Markus Maul
Herr Gemeinderat Armin Merkel
Herr Gemeinderat Harald Mungenast
Herr Gemeinderat Valery Rebmann
Herr Gemeinderat Thomas Roth
Frau Gemeinderätin Barbara Ruckenbrod
Herr Gemeinderat Thorsten Striebich
Herr Gemeinderat Nicolai Wunsch

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