Meldung vom 17. Dezember 2024
Informationen für Gastgeber zur Änderung des Bundesmeldegesetz
Zum 01.01.2025 entfällt für Deutsche Staatsbürger die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben nach dem Bundesmeldegesetz. Weiter bestehen bleibt allerdings die Meldepflicht zur Kurtaxe und für die Ausstellung der Gästekarte nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg und der lokalen Satzung.