Informationen für Gastgeber zur Änderung des Bundesmeldegesetz
Zum 01.01.2025 entfällt für Deutsche Staatsbürger die besondere Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben nach dem Bundesmeldegesetz. Weiter bestehen bleibt allerdings die Meldepflicht zur Kurtaxe und für die Ausstellung der Gästekarte nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg und der lokalen Satzung.
Für Gastgeber bedeutet dies konkret, dass bei Gästen mit deutscher Staatsbürgerschaft die bisher obligatorische eigenhändige Unterschrift auf dem Meldeschein bei Anreise wegfällt. Ebenso gibt es künftig keine Pflicht mehr zur einjährigen Aufbewahrung der Meldedaten in diesen Fällen.Bei Gästen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ändert sich unabhängig vom Wohnsitz gar nichts. Die Pflicht zur Unterschrift, die Aufbewahrungsfristen und die Pflicht zum Abgleich der Gastdaten mit einem Ausweisdokument durch den Gastgeber bleiben bestehen. Die Gemeinde Forbach setzt zur Meldung und Abrechnung der Kurtaxe bekanntermaßen ein elektronisches System ein. Die Änderungen bei der Aufbewahrungspflicht werden systemintern umgesetzt.
Derzeit prüft die Gemeinde, ob eine Reduzierung der vom Gast zu erhebenden Daten bei deutschen Staatsbürgern vor dem Hintergrund des Abgabenrechts möglich ist. Änderungen in der Satzung sollen ggf. im Laufe des Frühjahrs umgesetzt werden. Wir bieten allen Gastgebern weiterhin die kostenfreie Teilnahme am Modul PreCheckIn an. Hier kann im System ein Registrierungslink erzeugt werden, der es dem Gast ermöglicht die notwendigen Daten bereits vor Anreise selbst im System einzutragen.
Für alle Fragen rund um die Kurtaxe und die aktuellen Änderungen des Meldegesetz stehen Ihnen Frau Schoch 07228/3924 und Herr Hudeczek 07228/3922 gerne zur Verfügung.