Meldung vom 30. Juni 2022
Neue Regeln für Corona-Tests ab 01.Juli
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurden die Rahmenbedingungen für die Bürgertestungen durch die Bundesregierung neu gefasst. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests.