Meldung vom 19. Januar 2026
Öffentliche Bekanntmachung von Widerspruchsrechten nach dem Bundesmeldegesetz und dem baden-württembergischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz
Gegen die Übermittlung von Daten an die nachfolgend genannten Stellen bestehen Widerspruchsrechte, die durch Meldung beim Rathaus geltend gemacht werden können.