Meldung vom 30. April 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach in seiner Sitzung am 21.04.2026 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" beschlossen. Diese wird hiermit bekannt gemacht.