Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 das Rechnungsergebnis der Jagdgenossenschaft Forbach für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (01.04.2025 bis 31.03.2026) festgestellt
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Gemäß § 17 Abs.2 i.V. mit § 9 Buchst. d der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach vom 22.09.2021 hat der Gemeindevorstand (Gemeinderat) für jedes Wirtschaftsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Jagdgenossenschaft Rechnung zu führen.
Für das Wirtschaftsjahr 2025/2026 (01.04.2025 bis 31.03.2026) hat der Gemeinderat am 21.04.2026 das Rechnungsergebnis wie folgt festgestellt:
Einnahmen der Jagdgenossenschaft 3.444,37 Euro
Ausgaben der Jagdgenossenschaft 100,00 Euro
Reinertrag 2025/2026 3.344,37 Euro
Bezogen auf die Fläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Forbach mit 364,6 ha ergibt sich ein Reinertrag von 9,17 Euro je ha.
Gemäß § 16 Abs.1 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach, sowie Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft vom 13.03.2001 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Gemeinde Forbach zur Verfügung gestellt.
Nach § 16 Abs. 2 der Satzung kann jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils am Reinertrag verlangen (sog. Auskehrungsanspruch).
Der Anspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung dieses Beschlusses schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Forbach geltend zu machen.
Der vorstehende Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Rechnungsergebnisses 2025/2026 wird hiermit gem. § 19 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Forbach öffentlich bekannt gemacht.


