Ab 1. März Rauchverbot in den Wäldern

Vom 1. März bis einschließlich 31. Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot. Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann reichen, um einen Wald in Brand zu setzen.

Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen.

Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind. Die Folgen können dramatisch sein. Neben dem Verlust der Flora sind Brände für die im Wald lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere gefährlich. Auch Tiere, die flüchten können werden durch den Stress extrem belastet.

Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss neben dem Bussgeld auch mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen.

Verhalten im Wald
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
- Nutzen Sie die kostenfreie App, „Hilfe im Wald“, im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.