Öffentliche Bekanntmachung

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit Baden-Württemberg (GKZ) über die Durchführung von Aufgaben der Kassenverwaltung zwischen der Gemeinde Weisenbach und der Gemeinde Forbach

Die Gemeinden Forbach und Weisenbach haben aufgrund personeller Engpässe bei der Gemeinde Weisenbach eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Kassenverwaltung zur Sicherstellung der laufenden Kassentätigkeit der Gemeinde Weisenbach geschlossen. Diese wird mit ihrer Genehmigung hiermit bekannt gemacht.