Öffentliche Bekanntmachung

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Genehmigung der Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Kassenverwaltung zwischen der Gemeinde Weisenbach und der Gemeinde Forbach

Mit Schreiben vom 8. September 2026 hat die Gemeinde Weisenbach die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 11. Dezember 2025 über die Durchführung von Aufgaben der Kassenverwaltung zum 30. September 2026 fristgerecht gekündigt.

Mit nachstehendem Schreiben genehmigt das Landratsamt Rastatt die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 25 Abs. 5 Satz 2 GKZ.

Kündigung und Genehmigung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.