Neue Regelungen für Raucher ab Juni
In Baden-Württemberg gilt ab 1. Juni ein neues Nichtraucherschutzgesetz, das bestehende Rauchverbote erheblich ausweitet.
Vor allem auf Bereiche, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas sind künftig an diesen Orten verboten.
Künftig gilt ein grundsätzliches Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, an Bahn- und Bushaltestellen, in Freibädern, Zoos und Freizeitparks. In der Außengastronomie und in Festzelten bleibt das Rauchen erlaubt, wenn der Betreiber keine anderweitigen Vorgaben erlässt. Die Regelungen gelten ebenso für alle Arten von E-Zigaretten, Vapes und Shishas - auch wenn damit kein Tabak oder Nikotin konsumiert wird.
Verstöße gegen die Neuregelungen können mit Bußgeld geahndet werden.


