Endgültiges Verbot von Plastikabdeckungen im Gemeindewald ab 01.07.2026

Symbolbild Holzbeige an Weg

Künftig nur noch Blechabdeckungen für Holzbeigen zulässig

Im Zuge der Weiterentwicklung des Forbacher Gemeindewaldes hin zu einer plastikfreien Bewirtschaftung tritt ab dem 01. Juli 2026 eine wichtige Änderung in Kraft:

Die Verwendung von Plastikabdeckungen, LKW-Planen, Filz oder anderen Kunststoffen für im Wald gelagertes Brennholz (Holzbeigen) ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Stattdessen dürfen ausschließlich langlebige und wiederverwendbare Blechabdeckungen eingesetzt werden. Dies gilt auch für Holzbeigen auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Waldes.
 
Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sowie die Entfernung unzulässiger Abdeckungen auf Kosten des Verursachers zu veranlassen.
Die bisher geltende Übergangsfrist endet am 30. Juni 2026.

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Einsatz von Kunststoffen im Wald konsequent zu reduzieren und einen weiteren Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz zu leisten. Der Forbacher Gemeindewald ist PEFC-zertifiziert und unterliegt den entsprechenden Standards nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Holz von außerhalb des Gemeindewaldes nicht zur Lagerung in den Gemeindewald eingebracht werden darf.
 
Wir bitten um Beachtung.