Kommunale Wirtschaftsförderung

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Gemeinde Forbach stärkt lokale Wirtschaft und Lebensqualität

Der Gemeinderat der Gemeinde Forbach hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine neue Richtlinie zur kommunalen Wirtschaftsförderung beschlossen. Ziel ist es, die örtliche Nahversorgung zu sichern und die Aufenthaltsqualität im Gemeindegebiet nachhaltig zu verbessern.

Auf Initiative von Bürgermeister Robert Stiebler wurde in den vergangenen Monaten ein entsprechender Vorschlag erarbeitet. „Wir wollen gezielt Impulse setzen, damit sich neue Betriebe ansiedeln und bestehende Angebote weiterentwickelt werden“, so Bürgermeister Stiebler.

Die Förderung richtet sich nicht ausschließlich an Gastronomiebetriebe, auch wenn diese bei der Erarbeitung zunächst im Fokus standen. Andere Geschäftsideen können ebenfalls unterstützt werden, sofern sie zur Belebung des Orts und zum sozialen Miteinander beitragen.

Neben Cafés, Restaurants oder Weinbars sind damit beispielsweise auch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Fahrradläden oder andere Angebote bei einem passenden Gesamtkonzept als Förderungsempfänger denkbar.

Richtlinie als Fördergrundlage

Grundlage der Förderung ist eine eigens erarbeitete Richtlinie, die am 24. März 2026 vom Gemeinderat beschlossen wurde und zum 1. April 2026 in Kraft tritt.  Damit sollen innovative und wirtschaftlich tragfähige Konzepte, die einen Mehrwert für die Gemeinde schaffen, finanziell unterstützt werden. Hierfür stellt die Gemeinde – vorbehaltlich der Haushaltslage – in diesem und den beiden nächsten Jahren jährlich bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Gemeinderat auf Grundlage der Empfehlung eines Bewertungskomitees.

Förderanträge können ab sofort gestellt werden und sind für das Jahr 2026 bis spätestens 30. April bei der Gemeindeverwaltung Forbach per Post oder per E-Mail an buergerbuero@forbach.de einzureichen. In den Folgejahren ist Antragsstichtag jeweils am 31. März.