Blumen und Grabschmuck auf den Rasenfeldern der Friedhöfe in der Gemeinde
Grabschmuck ist für anstehende Mäharbeiten zu entfernen
Die Gemeinde weist darauf hin, dass auf allen Friedhöfen die auf den Rasenfeldern abgelegten Blumen sowie anderer Grabschmuck bis spätestens 31.03.2026 vollständig zu entfernen sind.
Dies ist erforderlich, damit der Bauhof die anstehenden Mäharbeiten ordnungsgemäß durchführen kann.
Wir bitten um Beachtung, dass auf Rasengrabfeldern grundsätzlich keine Gegenstände abgelegt werden dürfen.
Nicht entfernte Gegenstände werden im Zuge der Pflegearbeiten entfernt.


