Baubeginn auf der B462 ab dem 02. März

Symbolbild Baustellenleuchte

Zum Baubgeinn des 1. Bauabschnitts hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die nachfolgende Pressemitteilung veröffentlicht

Baustart am 2. März 2026

Im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird zwischen Forbach und GernsbachHilperstau die Fahrbahndecke der B 462 saniert sowie die Übergangskonstruktionen an den Brückenbauwerken erneuert. Die Gesamtmaßnahme ist in sechs Bauabschnitte mit weiteren Unterabschnitten unterteilt.

Erster Bauabschnitt (BA 1)
Der erste Bauabschnitt (BA 1) mit drei Unterbauabschnitten (BA 1-1, BA 1-2 und BA 1-3) wird ab Montag, 2. März 2026, bis voraussichtlich Samstag, 28. März 2026, umgesetzt und verläuft auf der B 462 vom Knotenpunkt B 462 / L 76b (Norden) bis einschließlich der Zufahrt zur Firma „Katz“ (Süden). Die Fahrbahndeckenerneuerung in diesem Streckenabschnitt wird mit halbseitiger Sperrung ausgeführt. Das heißt, die Fahrbahnhälfte für den Verkehr von Freudenstadt (Süden) nach Rastatt (Norden) steht dem PKW-Verkehr weiterhin zur Verfügung.
Der PKW - Verkehr von Rastatt (Nord) nach Freudenstadt (Süd) wird über die L 78 – B 500 – L 83 umgeleitet.

Bauabschnitt 1-1: ab 2. März 2026
Am 2. März 2026 beginnen die Arbeiten im Unterbauabschnitt BA 1-1. In diesem Abschnitt wird die östliche Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Rastatt) halbseitig saniert. Der PKW-Verkehr wird mit einer Einbahnregelung von Süd nach Nord am Baufeld vorbeigeführt. Der BA 1-1 erstreckt sich über die vollständige Länge des BA 1 vom Knotenpunkt B 462/ L 76b bei Hilpertsau bis zur Fa. „Katz“ in Weisenbach. Der westliche Ortsteil (links von der Murg) ist nur von Süden erreichbar und die Zufahrt zum östlichen Ortsteil (rechts von der Murg) ist über die Straße „Im Viertel“ möglich. Die Verbindung zwischen den Ortsteilen rechts und links der Murg, wird für Anlieger als „Ring“ über Erlenstraße – Hangstraße – Im Viertel und Weinbergstraße/Wendelinusbrücke über das Baufeld in dieser Fahrtrichtung gewährleistet. Der Weisenbacher Ortsteil Au ist ebenfalls nur von Süden zu erreichen.

Bauabschnitt 1-2: voraussichtlich ab 11. März 2026
In BA 1-2 wird die Sanierung der westlichen Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt) zwischen der Toni-Huber-Brücke (Radwegbrücke) und der Wendelinus-Brücke halbseitig mit Einbahnregelung ausgeführt. In diesem Bauabschnitt ist Weisenbach weiterhin nur von Süden erreichbar. Die Einbahnstraßenregelung am Baufeld vorbei bleibt weiterhin in Fahrtrichtung Süd nach Nord eingerichtet. Weisenbach ist weiterhin nur aus Süden erreichbar. 
An der Weinbergstraße besteht keine Querungsmöglichkeit mehr zwischen den beiden Ortshälften. Vom westlichen Ortsteil kann über die Erlenstraße - Hangstraße - Im Viertel in den östlichen Ortsteil gefahren werden. Der Rückweg ist über Im Viertel, B 462 und Wendelinusbrücke möglich.

Bauabschnitt 1-3: voraussichtlich ab 21. März 2026
Nachdem der Streckenabschnitt zwischen Radweg- und Wendelinus-Brücke saniert wurde, werden die Arbeiten in BA 1-3 beginnen. Der Streckenabschnitt BA 1-3 erstreckt sich von der Wendelinus-Brücke bis zur Firma „Katz“. Auch hier wird die Sanierung der westlichen
Fahrbahnhälfte (Fahrbahn in Fahrtrichtung Freudenstadt) halbseitig mit Einbahnregelung ausgeführt. Während den Arbeiten in BA 1-3 ist Weisenbach für Anlieger sowohl aus Nord und Süd erreichbar. Von Norden kommend muss an der Wendelinusbrücke rechts abgebogen werden. Über Erlenstraße - Hangstraße - Im Viertel kann in den östlichen Ortsteil gefahren werden.

Umleitungen
Während der gesamten Maßnahme wird der Schwerverkehr großräumig über die L 83 (Schwarzenbach Talsperre) – B 500 – L 79a in beide Fahrtrichtungen umgeleitet.
Der PKW-Verkehr wird während der gesamten Maßnahme in Fahrtrichtung Nord (Rastatt) nach Süd (Freudenstadt) über die L 78 – B 500 – L 83 umgeleitet. Der Verkehr von Freudenstadt kommend (Süd) nach Rastatt (Nord) wird am Baufeld vorbeigeführt.
Mit der Einrichtung der Umleitungsstrecken wird bereits am Sonntag, den 1. März 2026, ab 16 Uhr begonnen. Das Baufeld wird dann am Montag, 2. März 2026, voraussichtlich ab 2 Uhr abgesperrt.
Während BA 1 kann von Norden kommend am Knotenpunkt B 462 / L 76b weiterhin in Richtung Reichental und Kaltenbronn abgebogen werden, von Reichental kommend kann jedoch nur in Fahrtrichtung Rastatt auf die B 462 abgefahren werden.
Die Immobilie Süd der Fa. „MM Gernsbach“ ist während BA 1 von Norden über die Werksbrücke erreichbar. Die Fa. „Katz“ in Weisenbach ist während des BA 1 nur von Süden erreichbar.

Ergänzung der Anrainerkommunen: Bitte nutzen Sie ausschließlich ausgeschilderte Umleitungsstrecken. Wald- und Wirtschaftswege parallel der Bauabschnitte werden für eine ausschließliche Nutzung durch Rettungsdienste und Feuerwehr beschrankt.
Die Kommunen werden zusätzlich Durchfahrtskontrollen im Bereich von Wald- und Wirtschaftswegen durchführen und unbefugte Nutzung ahnden. 
Damit wird die ungehinderte Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzdienste gesichert und die Versorgung der Anwohnerschaft auf beiden Seiten der Baustellen gewährleistet. 

Radweg Weisenbach – Hilpertsau / Tour de Murg
Der Radweg zwischen Gernsbach und Weisenbach bleibt während der Umsetzung des gesamten Bauabschnitt 1 unverändert in beide Fahrtrichtungen mit dem Rad befahrbar.
Voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 wird mit dem Ausbau des letzten Radweg-Abschnittes zwischen Weisenbach und Gernsbach-Hilpertsau begonnen. Auch während der Bauzeit des Radweges ist eine dauerhafte Befahrbarkeit für den Radverkehr sichergestellt. Es kann jedoch zeitweise zu Einschränkungen in Form von kurzen Verengungen des Weges kommen. Das Regierungspräsidium wird darüber rechtzeitig informieren.

Ausblick
Nach Abschluss von BA 1 wird voraussichtlich am 30. März 2026 mit BA 2 zwischen der Fa. „Katz“ in Weisenbach und Schlechtau begonnen. BA 3 ist ab dem 20. April 2026 bis voraussichtlich 22. Mai 2026 zwischen Schlechtau und Langenbrand Süd vorgesehen. Beide
Bauabschnitte müssen unter Vollsperrung hergestellt werden. Die bereits eingerichteten Umleitungsstrecken müssen dann in beide Fahrtrichtungen sowohl vom Schwerlast- als auch vom PKW- Verkehr genutzt werden. Voraussichtlich zwischen Pfingsten und den Sommerferien wird eine geplante Baupause eingelegt und die Bundesstraße 462 in beide Fahrtrichtungen für den Verkehr freigegeben. Die BA 4 und 5 werden voraussichtlich zwischen 30. Juli und 18. Oktober 2026 umgesetzt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird die Öffentlichkeit fortlaufend über den Baufortschritt informieren.

Hinweis zum Schienenverkehr
Entgegen der ursprünglichen Planung wird die Albtal-Verkehrsgesellschaft während der Sommerferien keine Baumaßnahme mit Schienenersatzverkehr durchführen. Die Maßnahme wurde in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium auf den Zeitraum nach Abschluss der Fahrbahndeckenerneuerung auf den Herbst 2026 verschoben. 


Weitergehende und aktuelle Informationen auf der Projektseite.

Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 6,5 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.