Windkraft stärken statt Wertschöpfung beschneiden
Gemeinde kritisiert geplante Änderungen des EEG – Pachtdeckel gefährdet kommunale Wertschöpfung und setzt falsche Anreize für die Energiewende.
Die Gemeinde sieht die geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und insbesondere den vorgesehenen Pachtdeckel für Windenergieflächen mit großer Sorge. Gerade vor dem Hintergrund des geplanten Ausbaus der Windenergie vor Ort drohen die neuen Regelungen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Kommunen erheblich zu verschlechtern.
Der derzeitige Gesetzentwurf sieht erstmals eine gesetzliche Begrenzung der Pachten für neue Windenergieanlagen an Land vor. Damit sollen die Kosten von Windenergieprojekten und letztlich die Förderkosten reduziert werden. Aus Sicht der Gemeinde wird damit jedoch an der falschen Stelle angesetzt.
Kommunen übernehmen beim Ausbau der Windenergie eine zentrale Rolle. Sie stellen Flächen bereit, schaffen über die Bauleitplanung Voraussetzungen, begleiten aufwendige Verfahren und tragen die politischen Diskussionen vor Ort. Gleichzeitig sollen Windenergieprojekte für die Bürgerinnen und Bürger auch deshalb einen erkennbaren Nutzen haben, weil ein Teil der Wertschöpfung in der Region verbleibt.
Wer die Einnahmemöglichkeiten der Kommunen beschränkt, schwächt deshalb nicht nur deren Haushalte. Er gefährdet auch die Akzeptanz für neue Projekte.
Windenergie ist auch eine Frage der Versorgungssicherheit
Die Diskussion findet zudem zu einem Zeitpunkt statt, an dem Hitzeperioden und zunehmende Wasserknappheit deutlich machen, wie wichtig ein breiter und widerstandsfähiger Energiemix ist.
Thermische Kraftwerke sind je nach Bauart auf erhebliche Mengen Wasser zur Kühlung angewiesen. Bei Hitze, niedrigen Flusspegeln und hohen Gewässertemperaturen kann diese Abhängigkeit zum Problem werden. Die vergangenen Wochen haben in Europa erneut gezeigt, dass selbst große Kraftwerkskapazitäten unter solchen Bedingungen zeitweise gedrosselt oder abgeschaltet werden müssen.
Windenergie benötigt dagegen im laufenden Betrieb kein Kühlwasser. Damit leistet sie nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Sie macht unsere Energieversorgung auch widerstandsfähiger gegenüber Hitze und Wasserknappheit.
Es wäre deshalb widersprüchlich, einerseits über Versorgungssicherheit, Klimaanpassung und die Widerstandsfähigkeit unserer Energieversorgung zu diskutieren und andererseits ausgerechnet diejenigen Kommunen wirtschaftlich schlechter zustellen, die bereit sind, Flächen für neue Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.
Kommunen brauchen einen fairen Anteil an der Wertschöpfung
Die Gemeinde unterstützt grundsätzlich den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien. Voraussetzung dafür muss aber sein, dass die Menschen und Kommunen vor Ort angemessen von den Projekten profitieren.
„Die geplante EEG-Novelle würde uns empfindlich treffen. Was der Gemeinde künftig an Einnahmen fehlt, muss am Ende an anderer Stelle finanziert werden – im Zweifel vom Steuerzahler. Kommunale Wertschöpfung zu beschneiden und die Rechnung anschließend den Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren, kann nicht die Lösung sein“, so Bürgermeister Stiebler.
Die vorgesehene Erhöhung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG kann mögliche Einnahmeverluste durch einen Pachtdeckel nicht vollständig ausgleichen. Für Kommunen mit geeigneten eigenen Flächen kann die Neuregelung deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben.
Die Gemeinde appelliert deshalb an die Bundestagsabgeordneten und die Bundesregierung, die vorgesehenen Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren nochmals zu überprüfen.
Eine erfolgreiche Energiewende braucht leistungsfähige Netze, Speicher und gesicherte Leistung. Sie braucht aber ebenso einen konsequenten Ausbau von Wind- und Solarenergie. Und sie braucht Kommunen, die diesen Ausbau vor Ort mittragen.
Wer mehr erneuerbare Energie will, muss dafür sorgen, dass sich Engagement für die Energiewende auch für die Kommunen und die Menschen vor Ort lohnt.

