Überprüfung der Standsicherheit der Grabmale und sonstigen Grabausstattungen auf den Forbacher Friedhöfen

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Die Überprüfung wird in diesem Jahr in der 40. Kalenderwoche (28.09. – 02.10.2026) erfolgen.

Der Friedhofsträger ist nach den Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale und sonstigen Grabausstattungen vorzunehmen. Die Überprüfung wird in diesem Jahr in der 40. Kalenderwoche (28.09. – 02.10.2026) erfolgen. Weist ein Grabmal nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird ein Aufkleber angebracht und nachgeprüft, ob die Instandsetzungsarbeiten von den Grabnutzungsberechtigten durchgeführt wurden.Wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass ein Grabmal eine unmittelbare Gefahr darstellt, so muss es (auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten) gesichert oder unter Umständen gar umgelegt werden. Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.