Öffentliche Bekanntmachung
Hochwassergefahrenkarten an öffentlichen Gewässern im Landkreis Rastatt - anlassbezogene Fortschreibung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 WG im Einzugsgebiet der Murg (Teilbearbeitungsgebiet TBG 342) im Bereich der Stadt Gaggenau und der Gemeinde Forbach
Nach § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) werden Überschwemmungsgebiete in Karten eingetragen, die über das Internet auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de) eingesehen werden können.
Die Überflutungsflächen der öffentlichen Gewässer des Landkreises Rastatt wurden im Einzugsbereich der Murg im Bereich Gaggenau und Forbach im Zuge der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe eingearbeitet und veröffentlicht.
Als Überschwemmungsgebiete gelten Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser (HQ100) überschwemmt oder durchflossen werden. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten besondere wasserrechtliche Schutzvorschriften; insbesondere ist die Grundstücksnutzung nach §§ 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eingeschränkt. Unter anderem ist untersagt:
- Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläch
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland
- Ebenso ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten
Ausnahmen von den Verboten sind auf Antrag bei der zuständigen Behörde im Einzelfall unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig (§ 78 ff Wasserhaushaltsgesetz). Es sind wiederkehrende Überprüfungspflichten durch Sachverständige zu beachten.
Für bestehende Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Nachrüstfristen für einen hochwassersicheren Betrieb. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten zusätzlich die jeweiligen Anforderungen nach der Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (AwSV).
Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sowie weitere Informationen zum Thema Hochwasser sind der Öffentlichkeit im Internet unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de zugänglich gemacht.
Die Fortschreibungen der HWGK können außerdem bei den betroffenen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Landratsamt Rastatt, Sachgebiet Fließgewässer/Gewässerschutz, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung kostenlos eingesehen werden.
Landratsamt Rastatt
Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht

