Hinweis zur Bevorrechtigung der neuen Radfurt an der Einfahrt Schulstraße

Radfurt an der Einfahrt Schulstraße

Im Zuge der Baumaßnahmen an der B462 wurde auch die Einfahrt Schulstraße neu gestaltet.

An der Schulstraße quert die Tour de Murg als bundesstraßenbegleitender Radweg die Fahrbahn über eine markierte Radfurt. Der Radweg ist an dieser Stelle gegenläufig geführt - Radfahrende können die Radfurt somit aus beiden Richtungen, von Norden und Süden, queren.
Die markierte Radfurt ist, unabhängig von der Fahrtrichtung der Nutzenden, gegenüber dem aus der Schulstraße ausfahrenden Verkehr vorfahrtsberechtigt, da der straßenbegleitende  Radweg rechtlich als Teil der Bundesstraße zählt.
Auch gegenüber dem von der Bundesstraße einbiegenden Verkehr hat die Radfurt Vorrang, egal ob von Forbach oder Langenbrand kommend in die Schulstraße eingebogen wird.

Rechtliche Grundlage hierfür ist § 9 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen - ausdrücklich auch Fahrräder, Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektrokleinstfahrzeuge, ebenso auch die genannten Fahrzeuge, wenn diese auf oder neben der Fahrbahn in gleicher Richtung wie der Abbieger fahren. Dadurch sind Radfahrende an dieser Radfurt unabhängig von ihrer Fahrtrichtung bevorrechtigt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme und erhöhte Aufmerksamkeit an dieser Stelle.