Abfallentsorgung

Für die Haushalte im Landkreis Rastatt werden fünf verschiedene regelmäßige Hausabfuhren angeboten:

Restmüll ; Biotonne ; Altpapier ; Gelbe Tonne ; Altglas

Für Elektrogeräte, Gartenabfälle und Bauschutt/Bodenaushub bestehen Sammelstellen und Entsorgungsanlagen, bei denen das Material angeliefert werden kann. Sperrmüll kann ebenfalls bei bestimmten Entsorgungsanlagen angeliefert werden, wird aber auf Wunsch auch abgeholt. Für problematische Haushaltsreste, wie besondere Medikamente, Lacke u.ä., werden zweimal jährlich im gesamten Landkreis Problemstoffsammlungen durchgeführt. Medikamente können im Allgemeinen über den Restmüll entsorgt werden.

Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung, wie den aktuellen Abfallkalender, eine Gebührenübersicht und Informationen zum Thema Müllentsorgung und -vermeidung finden Sie auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebs.

Grünschnitt

Für die private Anlieferung von Grünschnitt steht den Einwohner*innen der Gemeinden Forbach und Weisenbach eine Grünschnittsammelstelle auf dem Wolfsheckareal zur Verfügung.

Diese kann zu folgenden Zeiten angefahren werden
Donnerstag+Freitag: 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr (Dezember - März: 10:00 - 16:00 Uhr)

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zufahrt nicht möglich.

Die Anlieferung von Grünschnitt, welcher durch gewerbliche Arbeiten anfällt, ist absolut untersagt. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass Mist aus Tierhaltung nicht über die Sammelstelle entsorgt werden darf.

Nicht erlaubt ist weiterhin die Anlieferung von

- Altholz
- Bodenaushub
- Fallobst
- Küchenabfällen
- Wurzelstöcken und Schnittgut über 12 cm Durchmesser

Rasenschnitt darf nur in haushaltsüblichen Kleinmengen entsorgt werden.

Hundekot

Hundekot ist Restabfall. Für die Entsorgung verantwortlich ist der Hundebesitzer. Hundekot ist verpackt über den Restmüll zu entsorgen. Für die Besorgung und Nutzung geeigneter Kotbeutel oder Restmülltüten ist grundsätzlich ebenfalls der Hundebesitzer verantwortlich.

An beliebten Gassiwegen hat die Gemeinde im Interesse aller Nutzer sogenannte Dogstationen errichtet. Dort können Kotbeutel für unterwegs entnommen werden. Der eingesammelte Kot im verschlossenen Beutel ist über die ebenfalls dort angebrachten Abfallbehälter zu entsorgen.

Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot kann durch Bußgeld geahndet werden.

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon (0 72 22) 3 81 55 55
Fax (0 72 22) 3 81 55 99