Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Forbach vom 22. September 2021 beschlossen. Die Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzungzur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Entsorgungssatzung) vom 22. September 2021 
Auf Grund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Forbach am 10.10.2023 folgende Satzung beschlossen:
 1. Die Entsorgungssatzung vom 22.09.2021 wird wie folgt geändert:  § 9 GebührenhöheDie Abfuhrgebühr beträgt 
1) bei Kleinkläranlagen: für jeden Kubikmeter Schlamm 96,41 € 2) bei geschlossenen Gruben: für jeden Kubikmeter Abwasser 68,40 € Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.
2. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.  
 
Ausgefertigt:Forbach, den 11. Oktober 2023                                       Robert Stiebler, Bürgermeister