Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 eine Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Gemeinde Forbach vom 16. November 2021 beschlossen. Die Änderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Satzungzur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 16. November 2021
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.01.2024 folgende Satzung beschlossen:
1. Die Kurtaxesatzung vom 16.11.2021 wird wie folgt ergänzt:
§ 9 Einzug und Abführung der Kurtaxe
1) (unverändert)
2) (unverändert)
3) (unverändert)
4)      Werden Vorgaben der Satzung vom Meldepflichtigen nach § 7 nicht oder unzureichend erfüllt, wird zur Schätzung der Kurtaxe-Forderung eine Belegung von 80 % der für den Forderungszeitraum zur Verfügung stehenden Betten mit voll kurtaxepflichtigen Gästen angenommen. Als Hinweis auf die Nicht- oder unzureichende Erfüllung der Meldepflicht sowie als Maßstab für eine Schätzung können auch öffentlich einsehbare Angaben des Meldepflichtigen und Gäste-Bewertungen in Online-Vermietungsportalen herangezogen werden. Die Schätzung wird aufgehoben, wenn eine ordnungsgemäße Nachmeldung der Kurtaxe unter Vorlage entsprechender Belege erfolgt.Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bleibt hiervon unberührt.
2. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Ausgefertigt:Forbach, den 30.01.2024                                                              Robert Stiebler, Bürgermeister