Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 eine Änderung der Gebührenordnung für das Freischwimmbad "Montana" beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gebührenordnung für das Freischwimmbad "Montana"
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 folgende Eintrittspreise für das "Montana" in Forbach festgelegt.

§ 1 Eintrittspreise
1. Einzelkarten1.1 Einzeleintritt für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 5,00 €1.2 Einzeleintritt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 3,00 €1.3 Einzeleintritt mit Schwarzwald-Gästekarte (Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren) 4,00 €1.4 Einzeleintritt mit Schwarzwald-Gästekarte (für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren) 2,40 €1.4 Einzeleintritt Feierabendkarte Erwachsene ab 17.00 Uhr 3,00 €1.5 Einzeleintritt Familie (Zwei Erwachsene und leibliche Kinder unter 16 Jahren) 12,00 €1.6 Einzeleintritt Familie mit Schwarzwald-Gästekarte (Zwei Erwachsene und leibliche Kinder unter 16 Jahren) 9,60 €
2. Zehnerkarten2.1 Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 43,00 €2.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 25,00 €2.2 Feierabendkarte, Erwachsene Erwachsene ab 17.00 Uhr 25,00 €2.3 Familien (Zwei Erwachsene und leibliche Kinder unter 16 Jahren) 85,00 €
3. Jahreskarten3.1 für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren 75,00 €3.2 für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren 42,00 €3.3 für Familien (Zwei Erwachsene und leibliche Kinder unter 16 Jahren) 145,00 €3.4 für Familien – Alleinerziehende (Ein Erwachsener und leibliche Kinder unter 16 Jahren) 75,00 €
4. UmsatzsteuerDie in den Ziff. 1 bis 3 enthaltenen Beträge sind Bruttobeträge, in denen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten ist.

§ 2 Sonstige Gebührenermäßigungen
1. Schüler, Studenten, Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII, oder Empfänger von Grundsicherung nach SGB II werden gegen Vorlage eines Ausweises oder entsprechender Bescheide bezüglich der Eintrittspreise Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gleichgestellt.2. Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16 Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50%) werden bezüglich der Eintrittspreise Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gleich gestellt. Die Gleichstellung mit Kindern im Sinne des § 4 (Familientarif) ist ausgeschlossen.

§ 3 Befreiungen
1. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Eintritt frei.2. Schwerbehinderte bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn der Schwerbehindertengrad mindestens 50% beträgt, erhalten freien Eintritt.3. Begleitpersonen von Schwerbehinderten haben freien Eintritt, wenn im Schwerbehindertenausweis „Mit Begleitperson“ vermerkt ist.
Die Befreiungsgründe sind nachzuweisen.

§ 4 Familientarif
1. Familien-Jahreskarten erhalten Ehepaare (nicht geschiedene oder getrennt lebende Ehepaare), Alleinerziehende, unverheiratet zusammenlebende Paare mit mindestens einem Kind unter 16 Jahren bzw. einem Kind, für das die Ermäßigungsgründe des § 2 Ziff.1 zutreffen. Die Voraussetzungen hierfür sind nachzuweisen.Mit dieser Familienkarte erhält jedes berechtigte Familienmitglied eine Jahreskarte. Mit dieser Jahreskarte kann unabhängig voneinander das Bad besucht werden. Auf Familienkarten werden keine weiteren Ermäßigungen gewährt. Jahreskarten im Rahmendes Familientarifs werden im Bürgerbüro der Gemeinde Forbach ausgestellt.2. Familien Tageskarten erhalten Eltern in Begleitung von bis zu zwei Kindern bei gemeinsamem Eintritt. Bei drei oder mehr Kindern nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses.

§ 5 Geltungsdauer
1. Einzelkarten gelten nur am Tag der Lösung für eine einmalige Benutzung; beim Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte.2. Für die Zehnerkarten gilt Ziff. 1 entsprechend.3. Jahreskarten gelten ab dem Tag der Lösung für die laufende Badesaison (Kalenderjahr).

§ 6 Übertragbarkeit
Jahreskarten sind nicht übertragbar.

§ 7 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt zum 20.03.2024 in Kraft.

Ausgefertigt:
Forbach, den 20.03.2024                                                                          Robert Stiebler, Bürgermeister