Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 eine Neufassung der Hallengebührenordnung der Gemeinde Forbach beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gebührenordnung der Gemeinde Forbach für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen (Hallengebührenordnung)

§ 1 Gebührenerhebung
Für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen erhebt die Gemeinde Forbach Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

§ 2 Trainings-, Übungs-, Proben- und Sportbetrieb
1) Für die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen an örtliche Vereine für den Trainings-, Übungs-, Proben- und Sportbetrieb wird eine Benutzungsgebühr in Höhe von 3,70 € je Belegungsstunde erhoben. Mit dem Entgelt sind sämtliche Nebenkosten einschließlich Strom- und Heizkosten abgegolten.2) Der Trainings-, Übungs-, Proben- und Sportbetrieb von ausschließlich Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ist von der Benutzungsgebühr ausgenommen.3) Die Benutzungsgebühr wird quartalsweise auf Grundlage der Belegungspläne abgerechnet und in Rechnung gestellt.4) Der Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat entscheidet über die Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen an Unternehmen, Privatpersonen und auswärtige Vereine zur Trainings-, Übungs-, Proben- und Sportzwecken und legt die Höhe der Benutzungsgebühr fest.

§ 3 Veranstaltungen
1) Die Benutzung gemeindeeigener Hallen zu Veranstaltungszwecken beträgt für die Überlassung je Veranstaltungstag folgende Grundgebühr:

  Privatveranstaltungen Örtliche Vereine
Murghalle Forbach    
Wirtschaftsraum 150,00 € 75,00 €
Blauer Saal 150,00 € 75,00 €
Großer Saal 400,00 € 200,00 €
Seminarraum 100,00 € 50,00 €
Lesezimmer 100,00 € 50,00 €
Gesamtnutzung 900,00 € 200,00 €
Kegelbahn 50,00 € 25,00 €
     
Haus des Gastes Hundsbach 150,00 € 75,00 €
zzgl. Küchenmiete    
     
Festhalle Langenbrand   100,00 €
zzgl. Küchenmiete    
     
Festhalle Gausbach   100,00 €
Kaffeebar   30,00 €
     
Festhalle Bermersbach   100,00 €
Kaffeebar/Schulstube   30,00 €


Die Überlassung der Festhallen Langenbrand, Gausbach und Bermersbach bleibt den örtlichen Vereinen vorbehalten.2) Für Tage des Auf- und Abbaus wird keine Grundgebühr erhoben.3) Als Nebenkosten werden Wasser und Abwasser nach den jeweils geltenden Satzungen der Gemeinde sowie Strom nach dem jeweils geltenden Stromlieferungsvertrag berechnet. Grundlage sind die Zählerstände, die vom Gemeindepersonal vor und nach der Veranstaltung abgelesen werden.4) Bei Veranstaltungen der örtlichen Kindergärten und der Schule ohne Eintrittsgelder wird keine Grundgebühr erhoben.5) Die Gebühr entsteht mit Genehmigung der Veranstaltung. Im Falle der Absage einer angemeldeten Veranstaltung sind 50% der jeweiligen Grundgebühr zu entrichten.6) Die Gebühren sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§ 4 Mehrzweck- und Lagerräume
1) Für die Überlassung von Mehrzweck- und Lagerräumen an örtliche Vereine wird eine monatliche Benutzungsgebühr in Höhe von je 20,00 € erhoben. Räume unter 10 m² werden mit 10,00 € monatlich berechnet.2) Die Benutzungsgebühr wird monatlich auf Grundlage von Nutzungsverträgen abgerechnet und in Rechnung gestellt.

§ 5 Sonstiges
Über Abweichungen von dieser Gebührenordnung und Sonderregelungen entscheidet in begründeten Einzelfällen der Gemeinderat.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Überlassung gemeindeeigener Gebäude vom 20.03.2018 außer Kraft.

Ausgefertigt:
Forbach, den 13. Dezember 2023                                       Robert Stiebler, Bürgermeister