Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Forbach ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.forbach.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Videos
    Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.
  • Bilder
    Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine beschreibenden Alternativtexte zugeordnet wurden.
  • PDF-Dateien
    Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.
  • Einbettungen und Links
    In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Elemente von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. November 2020 im Zuge einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 04.03.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktstelle

Sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, teilen Sie uns dies doch bitte mit.
Gerne erhalten Sie auch Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte.

Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter

Gemeinde Forbach
Landstraße 27
76596 Forbach
Telefon +49 (72 28) 39-0
Fax +49 (72 28) 39-80

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Schlichtungsverfahren

Falls weiterer Klärungsbedarf besteht, Sie keine zufriedenstellende oder zeitnahe Rückmeldung, innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage, erhalten bzw. die erhaltene Rückmeldung keine Klärung oder Abhilfe schafft, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit  (LZ-BARR) wenden. Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Die Schlichtungsstelle können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit -Schlichtungsstelle-
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon (07 11) 1 23-3 93 75