Das Angeln an der Schwarzenbach-Talsperre ist ganzjährig erlaubt. Voraussetzung ist der
Besitz eines gültigen deutschen Jahresfischereischeins sowie der Erwerb einer Fischerei-Erlaubniskarte für die Talsperre.
Der Fang ist bei allen Forellenarten, Bach- und Seesaiblingen, Zander, Hecht, Schleien und Karpfen auf 3 Stück pro Tag
und Angler beschränkt. Gefangene Brachsen dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Die Erlaubniskarten erhalten Sie bei den unten aufgeführten Verkaufsstellen.
Bitte beachten Sie: Jahreskarten sind ausschließlich bei der Tourist-Info Forbach erhätlich.


Angelkarten-Verkaufsstellen und Preise:

- Tourist-Info Forbach, im Rathaus, Tel. 07228 - 39 0
- beim Kiosk an der Staumauer direkt am See, Tel.: 07228 - 18 70
- bei Fisherman's Partner in Rastatt, Tel.: 07222 - 5 24 25
- in der Garten- und Zoohandlung Leutner in Bühl, Tel. 07223 - 9 87 80

Tageskarte:
10,00 Euro
Wochenkarte:
35,00 Euro
Monatskarte:
60,00 Euro
Jahreskarte:
100,00 Euro
(zuzügl. Schreibgebühr, diese setzt die jeweilige
Verkaufsstelle fest; bei der TI Forbach 2,50 €)



Fangart, Schonzeiten und Mindestmaße:

Erlaubt sind zwei Ruten vom Ufer aus mit je einem Haken oder das Angeln vom verankerten Boot.
Vom 01.04. bis zum 15.05. ist das Fischen mit dem toten Köderfisch/Fischfetzen verboten.
Lebende Köderfische sind generell untersagt. Vom 15.02. bis 15.05. ist das Fischen
mit künstlichen Ködern (Blinker, Spinner, Twister, Gummifischen, Wobblem etc.) verboten.
Das Fischen mit der Fliege ist vom 01.10. bis zum 31.12. verboten.

Neben diesen Bestimmungen müssen folgende Schonzeiten und Mindestmaße beachtet werden:

Fischart
Schonzeit
Mindestmaß

Seeforelle
01.10. bis 28.02.
50 cm
Bachforelle
01.10. bis 28.02.
25 cm
Regenbogenforelle
01.10. bis 28.02.
-
Bachsaibling
01.10. bis 28.02.
-
Seesaibling
01.10. bis 28.02.
25 cm
Hecht
15.02. bis 15.05.
50 cm
Zander
01.04. bis 15.05.
45 cm
Karpfen
-
35 cm
Schleie
15.05. bis 30.06.
25 cm

Fischereibestimmungen der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach-Talsperre



Letzte Änderung: 05.01.2011