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Das Angeln an der Schwarzenbach-Talsperre ist ganzjährig erlaubt. Voraussetzung ist der
Besitz eines gültigen deutschen Jahresfischereischeins sowie der Erwerb einer Fischerei-Erlaubniskarte für die Talsperre. Der Fang ist bei allen Forellenarten, Bach- und Seesaiblingen, Zander, Hecht, Schleien und Karpfen auf 3 Stück pro Tag und Angler beschränkt. Gefangene Brachsen dürfen nicht zurückgesetzt werden. Die Erlaubniskarten erhalten Sie bei den unten aufgeführten Verkaufsstellen. Bitte beachten Sie: Jahreskarten sind ausschließlich bei der Tourist-Info Forbach erhätlich. |
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Angelkarten-Verkaufsstellen und Preise: - Tourist-Info Forbach, im Rathaus, Tel. 07228 - 39 0
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Fangart, Schonzeiten und Mindestmaße:
Erlaubt sind zwei Ruten vom Ufer aus mit je einem Haken oder das Angeln vom verankerten Boot.
Fischereibestimmungen der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach-Talsperre |
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| Letzte Änderung: 05.01.2011 | |||||||||||||||||||||||||||||||||