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Grundvoraussetzung für das Angeln in der Ferienregion Forbach ist der Besitz eines gültigen deutschen
Jahresfischereischeins. Dieser muss während des Angelns mitgerführt werden. Zusammen mit der jeweiligen
Angelkarte berechtigt er den Inhaber zum Angeln an einem Gewässer.
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.
Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und die für die Ausübung der Fischerei
erforderliche Sachkunde nachweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines Zeugnisses
über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme
am Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.
Jugendlichen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht über
einen Sachkundenachweis verfügen, kann (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) ein Jugendfischereischein
ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines
mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins.
Der Jugendfischereischein wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt.
Ausländische Gäste benötigen ebenfalls einen deutschen Jahresfischereischein. Für Urlauber aus dem Ausland,
die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis
ein Jahresfischereischein ausgestellt werden.
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