Die Gemeinde Forbach erhebt für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation und die Reinigung
des Abwassers eine Abwassergebühr. Die Abwassergebühr wird getrennt für die auf den Grundstücken
anfallende Schmutzwassermenge, berechnet nach dem bezogenen Frischwasser, und für die anfallende
Niederschlagswassermenge, berechnet nach der an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche, erhoben.

Ab 1.1.2012 beträgt die Schmutzwassergebühr für Einleiter in die zentrale Kläranlage Niederwiese
(Ortsteile Forbach, Bermersbach, Gausbach, Langenbrand) 3,10 EUR je Kubikmeter Abwasser.

Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit 01.01.2011 je m² versiegelte Fläche 0,21 EUR.

In den Orsteilen Kirschbaumwasen, Herrenwies, Erbersbronn und Hundsbach beträgt die Schmutzwassergebühr
für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und die Reinigung des Schmutzwassers
auf den zentralen Ortsteilkläranlagen ab 1.1.2012 3,49 EUR je Kubikmeter bezogenes Frischwasser.
Die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation ist hier nicht erlaubt

Für die Entsorgung von Schlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
bemisst sich die Gebühr nach der angefallenen Menge.

Die Abfuhrgebühr beträgt seit 1.1.2010
- bei Kleinkläranlagen für jeden m³ Schlamm 87,45 Euro
- bei geschlossenen Gruben je m³ Abwasser 62,04 Euro

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet,
solche über 0,5 auf die nächst folgende volle Zahl aufgerundet.





Letzte Änderung: 31.10.2011