Die Gemeinde Forbach erhebt für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation und die Reinigung
des Abwassers eine Abwassergebühr. Diese bemisst sich nach dem Frischwasserbezug.

Seit 1.1.2010 beträgt die Abwassergebühr für Einleiter in die zentrale Kläranlage Niederwiese
(Ortsteile Forbach, Bermersbach, Gausbach, Langenbrand) 2,85 EUR je Kubikmeter bezogenes Frischwasser.

In den Orsteilen Kirschbaumwasen, Herrenwies, Erbersbronn und Hundsbach beträgt die Schmutzwassergebühr
für die Einleitung von Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation und die Reinigung des Schmutzwassers
auf den zentralen Ortsteilkläranlagen seit 1.8.2007 2,84 EUR je Kubikmeter bezogenes Frischwasser.

Für die Entsorgung von Schlamm und Abwasser aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
bemisst sich die Gebühr nach der angefallenen Menge.

Die Abfuhrgebühr beträgt seit 1.1.2010
- bei Kleinkläranlagen für jeden m³ Schlamm 87,45 Euro
- bei geschlossenen Gruben je m³ Abwasser 62,04 Euro

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet,
solche über 0,5 auf die nächst folgende volle Zahl aufgerundet.





Letzte Änderung: 25.02.2010