Was ist eine Seelsorgeeinheit?

Eine Seelsorgeeinheit besteht in der Regel aus zwei bis fünf Pfarreien, deren Seelsorge und Verwaltung einem Priester
verantwortlich anvertraut werden. Die einzelnen Pfarreien bleiben im Blick auf ihre rechtliche Struktur selbständig.
Sie haben weiterhin ihren eigenen Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat. Grundlage für die Seelsorgeeinheit ist die
Bereitschaft der Gläubigen sowie der Gruppen in den Pfarreien gemeinsam Verantwortung für das Leben
in den Gemeinden zu übernehmen. Die gebotene Zusammenarbeit hat, soweit es angezeigt ist, die Eigenart
jeder Pfarrei zu achten. Jede Gemeinde soll ihr eigenes Profil in der Seelsorgeeinheit entfalten und in sie einbringen.



Warum gibt es Seelsorgeeinheiten?

Vielfältige Veränderungen in Kirche, Gesellschaft sowie neue Erfordernisse in der Seelsorge machen es notwendig,
die kirchlichen Strukturen neu zu ordnen. Diese sollen verstärkt nach den Lebensräumen der Menschen ausgerichtet
werden. In der Regel sind jene nicht auf das Gebiet einer herkömmlichen Pfarrei begrenzt, sondern umfassen mehrere
Gemeinden, die etwa durch kommunale Zuordnung, durch das Einzugsgebiet von Schulen, caritativen und sozialen
Einrichtungen oder durch geschichtlich gewachsene Gemeinsamkeiten verbunden sind.

Gemeinden in einem solchen Lebensraum bzw. benachbarte Gemeinden bilden miteinander die neue Organisationsform
der Seelsorgeeinheit. Sie dient dem kirchlichen Leben durch enge Abstimmung der Pastoral
auf die örtlichen Erfordernisse, unterstützt die Entwicklung der Gemeinden und fördert ihre verstärkte
Zusammenarbeit sowie die Straffung der örtlichen Verwaltungsaufgaben.


Pastorale Leitlinien der Erzdiözese Freiburg:

Die Seelsorgeeinheiten mit ihren Gemeinden bilden die untere, ortsnahe pastorale Ebene der Erzdiözese und stellen
verstärkt eine Nahtstelle zwischen örtlicher und kategorialer Pastoral dar. Sie gewährleisten, dass die Kirche bei den
Menschen präsent ist. Für viele bilden die Seelsorgeeinheiten den Ort, an dem sie der Kirche unmittelbar begegnen
und sie erfahren können. Pfarreien, die ein ausgeprägtes Leben entfalten, werden auch weiterhin Bestand haben.
Die Erzdiözese beabsichtigt nicht, flächendeckend Pfarreien zusammenzuschließen.


Seelsorgeeinheit Forbach-Weisenbach

Die Seelsorgeeinheit Forbach-Weisenbach besteht aus folgenden Pfarreien:

St. Antonius Bermersbach
St Johannes Forbach mit Sel. Bernhard von Baden Gausbach
St. Valentin Langenbrand
St. Wendelin Weisenbach mit Maria Königin Au im Murgtal

Am 25.07.2003 unterzeichneten die jeweiligen Pfarrgemeinderäte die kirchenrechtlich notwendigen Verträge
zur Errichtung der Seelsorgeeinheit. Somit konnte der Erzbischof von Freiburg Dr. Robert Zollitsch
zum Fest des Heiligen Wendelin am 20. Oktober 2003 die Seelsorgeeinheit errichten.
Diese Gemeinschaft wird durch einen Pfarrer geleitet.
Ihn unterstützen jeweils ein Kooperator (Pfarrer ohne eigene Pfarrei) und ein/e Gemeindereferent/in.
Die Pfarrgemeinderäte bilden einen Gemeinsamen Ausschuss der für wesentliche Entscheidungen verantwortlich ist.





Letzte Änderung: 24.07.2008