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Diese Seite ist ein Informationsangebot der Gemeinde Forbach zum Projekt Punpspeicherkraftwerk der EnBW. Weiterführende Informationen zum Projekt, Pressemitteilungen und Informationsbroschüren zum Download finden Sie auf den offiziellen Seiten der EnBW. |
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13.04.2012 |
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Eröffnung des Raumordnungsverfahrens
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| Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt als zuständige Behörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante Erweiterung des Rudolf-Fettweis-Werks in Forbach eingeleitet. Die EnBW-Kraftwerke AG hat Ende März 2012 den Antrag auf Durchführung eines ROV mit integriertem Zielabweichungsverfahren für das geplante Vorhaben gestellt und die für diese Verfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Die Unterlagen liegen in der Zeit von 11.05. bis einschließlich 11.06.2012 im Bürgermeisteramt Forbach, Zimmer 14 zur Einsichtnahme aus. |
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10.10.2011 |
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Informationsveranstaltung zum Stand der Projektentwicklung
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| Die EnBW Kraftwerke AG als Projektträger des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes hat seit Vorstellung der Projektidee im Sommer 2010 ihre Überlegungen zum Ausbau des Rudolf-Fettweis-Werks konkretisiert. So wurden in den letzten Monaten unterschiedliche Ausbauvarianten auf ihre technische Machbarkeit untersucht. Parallel hat die EnBW ein Konzept erarbeitet, wie ein Eingriff in Natur und Umwelt möglichst schonend vorgenommen und geeignet ausgeglichen werden kann. Als nächsten Schritt der Projektentwicklung soll diesen Herbst die erste Genehmigungsphase, das so genannte Raumordnungsverfahren, eröffnet werden. Die EnBW Kraftwerke AG möchte aktuell und persönlich über den Stand der Projektentwicklung informieren und hat deshalb zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. |
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Diese ist am Montag, 17. Oktober 2011, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr, im Rudolf-Fettweis-Werk Forbach. |
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| Einlass ab 17:30 Uhr. Auf dem Werksgelände besteht keine Parkmöglichkeit. Bitte nutzen Sie den EnBW-Shuttleverkehr: Dieser bringt Sie ab 17:15 Uhr vom Bahnhof Forbach und vom Parkplatz Murghalle ins Rudolf-Fettweis-Werk und nach Veranstaltungsende wieder zurück. | ||
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04.08.2011 |
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Stellungnahme zum wasserrechtlichen Antrag
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| Dem Landratsamt Rastatt liegt ein wasserrechtlicher Antrag der EnBW Kraftwerke AG vor. Beantragt wird die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im vereinfachten Verfahren für die Durchführung von Messungen über drei Messwehre an drei Oberflächenwässern im Bereich des künftigen Kavernenspeichers in Forbach. Die Messungen sollen über einen Zeitraum von einem Jahr wöchentlich erfolgen. Mit der beantragten Maßnahme sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob und in welchem Ausmaß sich der geplante Kavernenspeicher auf die Wasserführung von Kleingewässern auswirken kann. Die Gemeinde ist bis 16.08.2011 um Stellungnahme gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diesen Antrag keine Bedenken. Den interessierten Bürgern wird Gelegenheit gegeben, in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen. Sie liegen beim Ortsbauamt, Herrn Wunsch, Zimmer 14, aus. Mögliche Hinweise aus der Bevölkerung können in die Stellungnahme der Gemeinde im Verfahren einfließen. |
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15.12.2010 |
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Erkundungsbohrungen beim Kraftwerk genehmigt
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Die EnBW Kraftwerke AG als Projektträger des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes hat
beim Landratsamt Rastatt die Durchführung von zehn Erkundungsbohrungen nordwestlich des Rudolf-Fettweis-Werkes beantragt. Die Erkundungsbohrungen dienen der Fortführung der Planungen für das Pumpspeicherkraftwerk. Nach den Höhenlagen soll jetzt im Bereich des Rudolf-Fettweis-Werkes die Felsformation für das vorgesehene Kavernenkraftwerk und die Erweiterung der Speicherkapazität untersucht werden. Die Bohrungen müssen in einer Tiefe zwischen 30 und 400 Meter erfolgen. Der Gemeinderat gab für dieses Vorhaben einstimmig seine Zustimmung. Es ist die logische Fortsetzung der begonnenen Überprüfungen. Die Gemeinde legt, wie bei den Probebohrungen im Bereich „Seekopf“, Wert auf eine naturschutzrechtlich einwandfreie Arbeit. Sollten Wanderwege gesperrt werden, ist eine entsprechende Umleitung auszuschildern. |
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01.12.2010 |
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Pumpspeicherkraftwerkausschuss erhält neues Mitglied
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| Alle Entscheidungen des Gemeinderates zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk sollen in einem beratenden Ausschuss des Gemeinderates bearbeitet werden. Werner Schoch, der für die CDU-Fraktion im Ausschuss mitarbeiten sollte, hat sich in dieser Angelegenheit für befangen erklärt. Deshalb war eine Neubesetzung des Ausschusses notwendig. Der Gemeinderat einigte sich einvernehmlich darauf, dass für Werner Schoch Karl Wunsch nachrückt. Im Übrigen bleibt der Ausschuss unverändert, das heißt für die CDU arbeiten neben dem Nachrücker Karl Wunsch Albert Fritz und Andreas Wacker mit. Die Freien Wähler werden von Achim Rietz, Daniela Senger-Rieger und Reinhard Warth vertreten. Die SPD entsendet Rainer Fritz und Harald Mungenast in den beratenden Ausschuss. |
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04.11.2010 |
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Einladung zur Infoveranstaltung -
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Erkundungsbohrungen beim „Seekopf“
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Die Vorbereitungen für das notwendige Raumordnungsverfahren für das Pumpspeicherkraftwerk Forbach laufen plangemäß. |
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Bei dieser Infoveranstaltung wird über Art und Umfang der geplanten Probebohrungen berichtet. |
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24.09.2010 |
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Stellungnahme der Gemeinde Forbach zur raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung |
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Die EnBW plant in Forbach die Modernisierung des Rudolf-Fettweis-Werkes und den Ausbau eines Pumpspeicherkraftwerkes. Die Gemeinde hat im Verfahren Gelegenheit, Stellung zum Untersuchungsrahmen zu nehmen. Der vom Gemeinderat mit der Vorberatung der Angelegenheit beauftragte Sonderausschuss „Pumpspeicherkraftwerk“ hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat vorbereitet. Darüber wird in der Sitzung am 05.10.2010 in öffentlicher Sitzung entschieden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates soll in allen Verfahrensschritten eine möglichst breite Bürgerbeteiligung erfolgen. Aus diesem Grunde wird nachstehend die Beschlussvorlage des Gemeinderates vorab veröffentlicht: |
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Die EnBW plant in Forbach die Modernisierung des Rudolf-Fettweis-Werkes und den Ausbau eines Pumpspeicherkraftwerkes. Pumpspeicherkraftwerke dienen der Nutzung der regenerativen Energie. Ihre Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit wird unsererseits gesehen. Die Nutzung der Wasserkraft und die Nutzung der Speichermöglichkeiten für regenerativ erzeugte Energien wird auch bzw. insbesondere am Standort Forbach für richtig angesehen. Mit dem vorhandenen Rudolf-Fettweis-Werk werden auf Gemarkung Forbach seit vielen Jahrzehnten die Vorteile der Wasserkraft zur Energieerzeugung und -speicherung genutzt. Die Modernisierung, der Ausbau und die Ergänzung des Werkes nutzt die topografischen Vorteile und schafft Synergieeffekte zu den vorhandenen Einrichtungen. Deshalb begrüßt die Gemeinde Forbach grundsätzlich die Planungsabsicht, wenngleich das Vorhaben erhebliche Eingriffe und Belastungen für die Gemeinde und ihre Bürger bringen kann. Die Gemeinde Forbach wird im Raumordnungsverfahren und dem folgenden Planfeststellungsverfahren stets einen vollständigen Ausgleich der Eingriffsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen fordern. Die Gemeinde bittet darum, dass sie in alle Prüfungen eingebunden wird. Ziel ist die Festlegung der Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Verfahrensträger EnBW. Aus Sicht der Gemeinde sind im anstehenden Raumordnungsverfahren folgende Bereiche einer besonderen Prüfung zu unterziehen: 1. Sicherheit Die neuen und vorhandenen Einrichtungen verursachen ein neues Gefährdungspotenzial. Dies gilt für die Wasserkraftanlagen und die Stromableitung gleichermaßen. Hier sollten die eingriffsschwächsten und gefahrenvermeidendsten Maßnahmen gewählt werden. 2. Grundwasser und Trinkwasser Die Grundwasser- und Trinkwasserversorgung muss in Menge und Qualität nach der Planrealisierung den jetzigen Gegebenheiten entsprechen. Die eingriffsschwächsten Planvarianten sind zu wählen und mögliche Beeinträchtigungen umfänglich auszugleichen. Bezüglich der Wasserrechte ist den Belangen der Gemeinde Vorrang zu geben. 3. Bau und Betrieb Die Baumaßnahmen und der Betrieb bringen weitere Beeinträchtigungen für die Bürgerschaft. Auch hier sind Eingriffsauswirkungen darzustellen, zu minimieren und auszugleichen. 4. Tourismus Die Maßnahme bringt Einschränkungen im Bereich Tourismus mit sich. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor der Gemeinde. Die Eingriffe sind zu erfassen, zu minimieren und entsprechend auszugleichen. 5. Waldwirtschaft und Landschaftsschutz Die Eingriffe in den Bereichen Waldwirtschaft und Landschaftsverbrauch sind zu minimieren, in ihren Auswirkungen darzustellen und Ausgleichsvarianten aufzuzeigen. 6. Schutz von Boden Die Ausnutzung und Auswertung aller Boden und Felsvorkommen ist im Einvernehmen mit der Gemeinde zu klären. 7. Siedlungsentwicklung Welche Auswirkungen und Einschränkungen können sich auf die künftige Siedlungsentwicklung der Gemeinde ergeben? |
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15.09.2010 |
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Pumpspeicherkraftwerk Forbach Das offizielle Verfahren beginnt
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| Die EnBW plant auf Gemarkung Forbach ein Millionenprojekt. Das Rudolf-Fettweis-Werk soll modernisiert und ein neues Pumpspeicherkraftwerk errichtet werden. Dieses Jahrhundertbauwerk wird Vor- und Nachteile für die Gemeinde mit sich bringen. Die Auswirkungen werden gewaltig sein. Eine vierjährige Planungsphase und eine vierjährige Bauzeit sind zu erwarten. Zum Vorhaben ist ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. In diesem Verfahren werden die Geeignetheit des Standortes Forbach sowie verschiedene Lösungsvarianten geprüft. Die Gemeinde ist vom Regierungspräsidium aufgefordert, Stellungnahme zum Untersuchungsrahmen im Raumordungsverfahren zu nehmen. Die Entscheidung zu diesem Thema ist für die Oktobersitzung eingeplant. In der jüngsten Sitzung legte der Gemeinderat auf Vorschlag von Bürgermeister Kuno Kußmann das weitere Verfahren fest. Dabei ist nach Ansicht des Bürgermeisters eine größtmögliche Bürgerbeteiligung notwendig. Darüber hinaus soll auch eine intensive Vorberatung erfolgen. Dazu wurde jetzt ein Sonderausschuss gebildet. Er hat die Aufgabe, Entscheidungen des Gemeinderates vorzuberaten. Der beratende Ausschuss „Pumpspeicherkraftwerk“ besteht neben dem Bürgermeister aus acht Gemeinderäten. Die Fraktionen entsendeten hierfür Albert Fritz, Werner Schoch, Andreas Wacker, Achim Rietz, Daniela Senger-Rieger, Reinhard Warth, Rainer Fritz und Klaus Mungenast. Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung kann der Gemeinderat jederzeit sachkundige Bürger in diesen beratenden Ausschuss zuziehen. Zum ersten Mal tagt dieser beratende Ausschuss am Donnerstag, 23.September 2010. Die Einbindung der Bürgerschaft soll über eine größtmögliche Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Entscheidungsvorlagen des Gemeinderates werden im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Jeder Bürger hat dann die Möglichkeit, seine Meinungen und Vorstellungen zur Gemeinderatsentscheidung einzubringen. Neben dem Mitteilungsblatt soll auch eine entsprechende Internetplattform entstehen. In allen Gemeinderatsfraktionen wurde dieses Vorgehen als richtig eingestuft. Mit diesem Weg, so die Meinung der Fraktionssprecher, können die Interessen der Gemeinde und ihrer Bürgerschaft am besten vertreten werden. |
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| Letzte Änderung: 03.05.2012 |